Neben den allgemeinen Kennzeichnungselementen und Pflichtangaben (siehe Musteretikett) müssen bei der Kenn- zeichnung von Schweinefleisch einige Besonderheiten im Hinblick auf die Herkunftskennzeichnung berücksichtigt
werden:
• Unverarbeitetes und vorverpacktes Schweinefleisch muss grundsätzlich mit dem Land der Aufzucht und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet werden.
• Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in Deutschland, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden, zum Beispiel „Ursprung: Deutschland“. Die korrekte Kennzeichnung der Herkunftsangaben von Schweinefleisch muss nachvollziehbar sein – egal ob bei frischem vorverpackten oder bei tiefgefrorenem Schweinefleisch, als Fleischpaket oder bei einzeln verpackten Fleischteilen. Ein Hinweis zur Herkunftsangabe ist bei unverarbeitetem vorverpackten Schweinefleisch und bei Hackfleisch erforderlich.
Wird das Fleisch weiterverarbeitet, zum Beispiel mariniert oder gewürzt, dann entfällt die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung. Das betrifft beispielsweise mariniertes oder gewürztes Grillfleisch.
Wird Schweinefleisch tiefgefroren vermarktet, gehören als weitere Angaben das Einfrierdatum (eingefroren am:), zur Verkehrsbezeichnung die Angebotsform (etwa tiefgefroren) und der Hinweis „Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“ auf das Etikett.
Besonderheiten ausloben
Verbraucher schätzen transparent erzeugtes, regionales Schweinefleisch. Besondere Rassen wie Duroc oder Iberico bereichern das Angebot. Diese Produkte sind gefragt. Angaben wie „Schnitzel vom Iberico-Schwein“ oder „Schweinerückensteak vom Duroc“ sind ebenso erlaubt wie zusätzliche freiwillige Angaben zur Herkunft, zum Bei-spiel „von unserem Hof“ oder „aus unserer Region“. Wenn auf dem Etikett damit geworben wird, müssen die Angaben natürlich auch stimmen. Neben der Herkunft spielt für viele Verbraucher die Haltung bei der Kaufentscheidung eine wichtige Rolle. Begriffe „Weideschwein“ oder „Strohschwein“ dürfen ebenfalls auf dem Etikett stehen.