Zur korrekten Kennzeichnung von Geflügelfleisch gehören neben den allgemeinen Pflichtangaben auch spezifische Kennzeichnungselemente. Werden Putenschnitzel oder Suppenhuhn beispielsweise abgepackt und in Selbstbedienung verkauft, handelt es sich um sogenannte Fertigpackungen. Diese benötigen die Verbraucherinformationen direkt auf der Verpackung oder auf einem mit dem Produkt fest verbundenen Etikett. Dies betrifft auch Produkte in Warenautomaten oder Kühlschränken in Selbstbedienung. Die Angaben müssen deutlich, gut lesbar und dauerhaft in einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm, bezogen auf das kleine „x“, erfolgen. Eine einfache Beschriftung eines Gefrierbeutels, etwa „Suppenhuhn, 1,5 kg“ reicht nicht aus. Zu beachten sind außerdem die Preisangabenverordnung sowie die Vermarktungsnormen für Geflügel. Letztere gelten für Hühner, Enten,
Gänse, Truthühner und Perlhühner. Diese dürfen nur vermarktet werden, wenn sie den Vermarktungsnormen entsprechen.
Das gehört aufs Etikett
• Produktbezeichnung: Die genaue Bezeichnung von Geflügelfleisch ist festgelegt. Die Bezeichnungen sind zwingend vorgegeben, etwa Hähnchen oder Suppenhuhn. Werden Teilstücke angeboten, muss das Teilstück bezeichnet werden, beispielsweise Hähnchenschenkel, Entenbrustfilet. Abweichungen oder Fantasienamen wie Bauerngockel oder Hennenbrust sind nicht zulässig.
• Angebotszustand: frisch, gefroren, tiefgefroren – mit entsprechender Lagertemperatur. Geflügelfleisch kann als frisches Geflügelfleisch mit einer Lagertemperatur von –2 bis +4 °C, als gefrorenes Geflügelfleisch bei einer Lagertemperatur von mindestens –12 °C oder als tiefgefrorenes Geflügelfleisch mit einer Lagertemperatur von mindestens –18 °C abgegeben werden.
• Herrichtungsform: Sie muss bei ganzen Schlachtkörpern auf dem Etikett stehen, zum Beispiel teilweise ausgenommen, bratfertig, grillfertig – mit Innereien, bratfertig, ohne Innereien.
• Handelsklasse: In Hofläden wird in der Regel Geflügel der Handelsklassen A verkauft. Es weist folgende Qualitätsmerkmale auf:
– Fleischfülle: vollfleischig, Brust gut entwickelt, breit, lang, die Schenkel sind ebenfalls fleischig,
– Fettansatz: Bei Hähnchen, Jungenten und Puten/Truthühner müssen Brust, Rücken und Schenkel mit einer dünnen, gleichmäßigen Fettschicht überzogen sein.
• Herkunftsangabe: Die Angabe „Ursprung: Deutschland“ ist Pflicht. Zusätzliche freiwillige Angaben zur Herkunft sind zulässig, etwa die Angabe einer Region oder „von unserem Hof“.
• Zulassungsnummer des Schlacht- bzw. des Zerlegungsbetriebes.Name und Anschrift des Herstellers oder Anbieters.
• Losnummer.
• Verbrauchsdatum: Auf frischem Geflügelfleisch ist ein Verbrauchsdatum mit Lagerungshinweis „ungeöffnet bei +2 °C zu verbrauchen bis …“ anstelle eines Mindesthaltbarkeitsdatums anzugeben. Zudem gehört ein Verzehrhinweis aufs Etikett: „Vor dem Verzehr gut durcherhitzen; nicht zum Rohverzehr bestimmt“. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft und sollten auch nicht mehr verzehrt werden.
• Mindesthaltbarkeits- und Einfrierdatum: Wird Geflügelfleisch tiefgefroren abgegeben, gehört das Einfrierdatum auf die Verpackung, „eingefroren am …“. Die Lagertemperatur ist zusammen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum „bei –18 °C mindestens haltbar bis …“ anzugeben. Der Hinweis „Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“ informiert den Verbraucher über den richtigen Umgang mit dem Produkt.
• Gewicht: Die Schriftgröße muss dem Gewicht angepasst werden: bis 200 g in 3 mm, ab 200 g in 4 mm, bei mehr als 1 000 g in 6 mm großer Schrift.
• Verkaufspreis und Grundpreis je kg. Wird das Geflügelfleisch weiterverarbeitet, beispielsweise gewürzt oder mariniert, muss das Etikett noch mit einem Zutatenverzeichnis ergänzt werden.