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MID-zertifizierte Milchautomaten erfüllen Vorgaben
Laut Mess- und Eichverordnung müssen Milchautomaten bestimmte Kriterien erfüllen, beispielsweise einen Beleg ausgeben können.
Milchautomaten, die MID-zertifiziert sind (Measuring Instruments Directive) entsprechen allen gesetzlichen Vorgaben. Manche ältere Milchautomaten können hingegen keinen Beleg ausdrucken. Bereits in Betrieb befindliche und vor dem 31. Dezember 2017 angeschaffte Automaten dürfen bis Ende 2022 weiter betrieben werden.
Diese Nachricht bezieht sich auf die Meldung "Vorerst keine Belgepflicht üfr Milchautomaten", Ausgabe 5/2017, S. 61.Die Redaktion empfiehlt
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