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Kalkulation

Minijobber versus Festanstellung

Seit Oktober liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 € brutto je Stunde, im gleichen Zug wurde die Verdienstobergrenze auf 520 € erhöht. Wir haben die neuen Lohnkosten verglichen. Ob es künftig günstiger, ist Aushilfen zu beschäftigen oder Mitarbeiter fest anzustellen, lesen Sie hier.

Welcher Personalschlüssel passt für den eigenen Betrieb? (Bildquelle: F. Schildmann)

Geflügelvermarkter Jonas Paul (Name von der Redaktion geändert) beschäftigt für leichte Tätigkeiten in der Verarbeitungsküche und für den Verkauf im Hofladen drei Aushilfen mit jeweils 10 Wochenstunden. Ab November will er seine Vermarktung ausweiten und zusätzlich Geflügelteilstücke verkaufen. Für den Direktvermarkter stellt sich die Frage, ob es günstiger ist, zwei weitere Aushilfen für jeweils 10 Wochenstunden zu beschäftigen oder eine Arbeitskraft für 20 Arbeitsstunden in Festanstellung. Schließlich ist es aktuell schwierig, zuverlässige Mitarbeiter zu finden.

Mindestlohn und Verdienstgrenze

Der Landwirt spitzt seinen Bleistift und rechnet: Die monatliche Arbeitszeit  wird nach folgender Formel berechnet:  Arbeitsstunden pro Woche x Faktor 4,33. Mit diesem Faktor rechnet auch die Sozialversicherung (siehe Beitrag „520-€-Jobs“ auf Seite 48). Etwas Bauchschmerzen hat der Direktvermarkter, wie sich ab dem 1. Oktober die Mindestlohnerhöhung auf 12 € je Stunde auswirkt. Er befürchtet, dass der steigende Stundenlohn zu einer Begrenzung des Stundenumfangs führt. Diese Sorge ist unbegründet, der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass sich die Anhebung des Mindestlohns künftig dynamisch an die Verdienstgrenze für Minijobber anpasst. Dies war bisher fix, so dass die Stundenzahl reduziert werden musste (siehe Übersicht 1). Mit dem neuen Mindestlohn und der Anhebung der Verdienstgrenze sind exakt 10 Stunden in der Woche für Minijobber möglich.

1. Verdienst Minijob

 

ab 01.01.2022

ab 01.07.2022

ab 01.10.2022

Mindestlohn

9,82

10,45

12,00

Verdienstgrenze

450

450

520

Maximale Stunden/Monat

45,82

43,06

43,33

Mögliche Stunden/Woche

10,58

9,94

10

 

 

 

Kalkuliert mit dem neuen Mindestlohn in Höhe von 12 €/h erhalten Pauls Minijobber ab Oktober jeweils ein monatliches Entgelt in Höhe von 520 € (10 x 4,33 x 12 €, siehe Übersicht 3). Hinzu kommen rund 35 % Sozialversicherungskosten: Bei Minijobs gilt die Besonderheit, dass allein der Arbeitgeber diese Beiträge zahlen muss. Neben 14,60 % Krankenversicherung und 18,60  % Rentenversicherung kommen beispielsweise noch Umlagekosten für Lohnfortzahlung, Mutterschutz und Insolvenzgeldumlage hinzu (siehe Übersicht 2). Inklusive der pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 2 % muss der Landwirt zusätzlich 162,66 € für jede Aushilfskraft an die Minijobzentrale abführen. Insgesamt ergeben sich monatliche Kosten in Höhe von 682,66 €, pro Jahr summieren sie sich auf 8  191,92 €.

2. Sozialversicherungsbeiträge

 

Beitrag

in %

anteilig AG + AN in %*

Sonstige Beiträge AN

Krankenversicherung

14,6

7,3 + 7,3

 

Pflegeversicherung

3,05

1,525 +1,525

+0,35 %**

Rentenversicherung

18,6

9,3 + 9,3

 

Arbeitslosenversicherung

2,4 %

1,2 + 1,2

 

U1 (Lohnfortzahlung)

je nach KK

nur AG

 

U2 (Mutterschutz)

je nach KK

nur AG

 

U3 (Insolvenzgeldumlage)

0,09

nur AG

 

* Anteilig in % Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ** Zusatzbeitrag für Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren

 

Kosten Festanstellung

Für Festangestellte kommen zwar noch die Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung hinzu. Doch bei einer Festanstellung teilen sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Lediglich die Umlagekosten trägt der Arbeitgeber alleine. Die Umlagewerte variieren je nach Krankenkasse. In unserer Beispielrechnung haben wir die...

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