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Kassen und Waagen ohne TSE: Übergangsfrist läuft aus

Zum 1. Januar enden die letzten Übergangsfristen nach dem Kassengesetz.

Ab 1. Januar 2023 müssen alle Registrierkassen und Waagen mit Kassenfunktion mit einer so genannten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. (Bildquelle: Farina Schildmann, Landwirtschaftsverlag GmbH)

Ab dann müssen alle Registrierkassen oder Ladenwaagen mit Drucker und Kassenfunktion mit einer so genannten zertifizierten Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Darauf weist Steuerberater Michael Stein von der BSB-Buchstelle in Münster hin. Auch Registrierkassen und Ladenwaagen mit Kassenfunktion, die zwar über einen Fiskalspeicher aber nicht über die TSE verfügen, müssen spätestens ab Januar 2023 komplett um- oder nachgerüstet werden. Das ist nicht bei allen Modellen möglich. Hier bleibt nur die Neuanschaffung oder die Umstellung auf eine offene Ladenkasse.
Werden die alten Kassen dennoch weiterverwendet, drohen Bußgelder bis zu 25 000 € und Zuschätzungen seitens des Finanzamtes.
Es besteht jedoch keine Registrierkassenpflicht. Die so genannte offene Ladenkasse bleibt weiterhin erlaubt. In diesem Zusammenhang dürfen auch preisrechnende Waagen mit Drucker jedoch ohne Umsatzspeicher genutzt werden.

 

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