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EU-Beschluss

Neue Kennzeichnungsregeln für Honig

Auf dem Honigglas soll künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar sein. Und nicht nur beim Honig ändern sich die Kennzeichnungsvorschriften.

Honig; Imker; Imkerei; Bienen; Honigbienen; Bienenvoelker; Honigmanufaktur; Handarbeit; Tradition; Firma Heinrich Jockheck e.K.; Christian Jockheck; Hauptstraße 19; 49326 Melle

Wo kommt der Honig her? (Bildquelle: Landwirtschaftsverlag GmbH)

Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Bislang muss bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob er aus der EU stammt oder nicht. Auch wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist, muss dann gekennzeichnet sein.  Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments, um den Verbraucherschutz zu verbessern.

Ausnahmen soll es aber geben: Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden können, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt. Außerdem soll es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm geben. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.

Neue Regelungen für Saft und Konfitüre

Auch für Fruchtsäfte und Konfitüren sollen bald neue Regeln gelten. 
So dürfen Säfte den Angaben zufolge künftig als „zuckerreduziert“ gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 % des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. 

Für ein Kilogramm Konfitüre müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.

Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten, müssen das Europaparlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen.

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