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Neuer Einwegkunststoff-Fonds

Seit dem 1. Januar 2024 wird von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoff-Produkte eine Abgabe erhoben, die das Einsammeln von Abfällen im öffentlichen Raum durch die Kommunen finanzieren soll. Auf direktvermarktende Betriebe, die ihre Lebensmittelerzeugnisse in Einweg-Verpackungen aus Kunststoff verkaufen, kommen zusätzliche Kosten zu. Darauf weisen der Bayerische Bauernverband und die Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof hin.

Für Hemdchentragetaschen wird seit 1. Januar 2024 eine Abgabe für den Einweg-Kunststofffonds fällig. Sie ist vom Hersteller zu tragen, der die Kosten vermutlich weitergibt.  (Bildquelle: Foto: yaroslav1986/stock.adobe.com)

Diese Fondsabgabe betrifft dünne Plastiktüten und Trinkbecher, z. B. für Kaffee, Ausschankbecher, etc., aber auch Snackverpackungen wie Salatschalen für angerichteten Salat, Styropor-Klappschalen oder Siegelschalen. Die Höhe der Fondsabgabe wird nach Gewicht und Produktklasse ermittelt und hat eine große Schwankungsbreite. Sie macht zwischen 3 und 400 % des Produktpreises aus und muss in den meisten Fällen vom Hersteller getragen werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Hersteller dies an die Kunden und damit auch an Direktvermarkter als Bezieher von Verpackungen weiterreichen. Besonders hoch ist die Fondsabgabe für Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 my, die so genannten Hemdchenbeutel. Sie liegt bei 3,801 €/kg 

Für Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt z. B. Snack- oder Wrap-Bag aus flexiblem Material für den Verzehr direkt aus der Verpackung muss der Befüller die Fondsabgabe entrichten. Sie beträgt 0,876 €/kg. Wenn Direktvermarkter solche Snacks anbieten, wären sie damit direkt von der Abgabe betroffen.

Weitere Informationen liefert ein Merkblatt von EadB und dem Verpackungsanbieter Winkler und Schorn. Hier downloaden.

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