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Speisen zur Mitnahme in Kundenbehältnisse abfüllen?

Seit dem 2. November sind in der Gastronomie nur noch Außerhaus-Angebote erlaubt. Dürfen Gastronomen Speisen in Kundenbehältnisse abfüllen?

Schon beim ersten Lockdown im Frühjahr waren Speisen zum Mitnehmen erlaubt. (Bildquelle: Klaistow)

Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen müssen Gastronomiebetriebe seit dem 2. November, zunächst bis Ende des Monats schließen. Außerhaus-Angebote wie Lieferung und Abholung von Speisen sind weiterhin erlaubt. Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden, möchten viele Kunden bei Abholung gern eigenes Geschirr oder Transportbehältnisse verwenden. Doch manche Gastronomen sind unsicher, ob dies zulässig ist.

Dr. Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband kann hier beruhigen: "Auch in Corona-Zeiten ist es grundsätzlich zulässig und möglich, dass die Kunden eigene Behältnisse verwenden. Dabei sind einige Regeln zu beachten. Am wichtigsten ist, Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Deshalb muss das Kundengeschirr an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden. Für die Unbedenklichkeit des Kundengeschirrs ist der Verbraucher selbst verantwortlich. Dafür trägt der Gastronom rechtlich keine Verantwortung.

Der Lebensmittelverband stellt auf seiner Homepage ein kostenloses Merkblatt mit den wichtigsten Regeln zur Abfüllung von Speisen in Kundenbehältnisse bereit.

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