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Nothilfe für Gastro-Betriebe

Gastronomen können auf eine großzügige Regelung bei den neuen Nothilfen für geschlossene Betriebe hoffen. Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf sollen von den zugesagten Hilfen nicht abgezogen werden, heißt es auf tagesschau.de.

Umsätze des Take-Away-Essens werden nicht auf die Corona-Nothilfe angerechnet. (Bildquelle: Stock Adobe / famveldman )

Gastronomen können auf eine großzügige Regelung bei den neuen Nothilfen für geschlossene Betriebe hoffen. Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf sollen von den zugesagten Hilfen nicht abgezogen werden.

Pro Woche sollen etwa Restaurants bis zu 75 % ihres durchschnittlichen Umsatzes vom November 2019 erhalten. Neugründer, die ihre Geschäftstätigkeit erst nach dem 31. Oktober 2019 aufgenommen haben, können den Umsatz im Oktober 2020 oder den Durchschnittsumsatz seit der Eröffnung für die Berechnung verwenden.

Laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier gibt es inzwischen eine Einigung über die Details der Hilfen. Sein Haus habe sich mit dem Finanzministerium auf ein "relativ unbürokratisches Verfahren" verständigt. Die Regierung hat eine rasche Auszahlung versprochen. Geplant ist, dass Betriebe vor Ende des Monats mindestens Abschlagzahlungen erhalten. Die Hilfen können hier beantragt werden.

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