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Topf secret auch in zweiter Instanz erfolgreich

Bürger haben ein Recht auf die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen.

Bereits zwei Gerichte haben in zweiter Instanz geurteilt, dass die Behörden die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen in Lebensmittelbetrieben an Bürger herausgeben müssen. (Bildquelle: industrieblick/stock.adobe.com)

Nach einem beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) müssen die zuständigen Behörden die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben an Bürger herausgeben.

Das berichtet die Allgemeine Bäckerzeitung. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind die Überwachungsbehörden verpfichtet, Verbrauchern derartige Berichte auf Anfrage "unverzüglich zugänglich zu machen". Der Gesetzgeber strebe „eine umfängliche...

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