Nach einem beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) müssen die zuständigen Behörden die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben an Bürger herausgeben.
Das berichtet die Allgemeine Bäckerzeitung. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind die Überwachungsbehörden verpfichtet, Verbrauchern derartige Berichte auf Anfrage "unverzüglich zugänglich zu machen". Der Gesetzgeber strebe „eine umfängliche Information der Marktteilnehmer über Rechtsverstöße" an. Deshalb sei es auch mit dem VIG vereinbar, die Berichte im Internet zu veröffentlichen, so das Gericht. Das niedersächsische OVG schließt sich mit diesem Urteil einem Beschluss des Baden-Württembergischen Oberverwaltungsgericht an, das Ende 2020 in einem gleich gelagerten Fall auch so entschieden hatte.
Über das Portal „Topf Secret", das von der Verbraucherorganisation Foodwatch und der Transparenzinitiative „Frag den Staat“ betrieben wird, können Verbraucher die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung erfragen und diese anschließend auf der Seite hochladen. Seit dem Start des Portals im Januar 2019 wurden mehr als 40 000 VIG-Anfragen über „Topf Secret" verschickt. Der Großteil der etwa 400 in Deutschland zuständigen Behörden gewährt den Bürgern die beantragten Informationen. Doch hunderte Betriebe wehren sich auch gerichtlich gegen die Herausgabe von Kontrollergebnissen.
Die Urteile der OVG stärken die Verbraucherseite. Weitere Verfahren in zweiter Instanz sind anhängig, mehrere Oberverwaltungsgerichte beschäftigen sich mit „Topf Secret".