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Sammelunterkünfte: Schutz vor Ansteckung
Anlässlich der gehäuften Corona-Fälle in einem Schlachtbetrieb im Kreis Coesfeld weist der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband nochmals auf die aktuellen Schutz-Regelungen hin, die sich aus der Handlungshilfe der Ministerien NRW ergeben.
- Die Unterbringung der Saisonarbeitskräfte darf generell nur noch mit halber Belegung erfolgen.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Organisation der Betreuung von Arbeitnehmern zu sorgen, bei denen bei der Einreise eine Corona-Infektion festgestellt und eine Isolierung oder Quarantäne angeordnet wurde.
- Der Transport der Erntehelfer zwischen Unterkunft und Einsatzort hat entweder nur in den jeweiligen Arbeitsteams oder stets nur mit halber Auslastung zu erfolgen, so dass die Erntehelfer nicht zu nah nebeneinander sitzen. Sofern Personen aus verschiedenen Arbeitsteams gemeinsam transportiert werden, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Bei der Arbeit ist nach Möglichkeit ein Abstand von 2 m einzuhalten. Dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist ebenfalls eine Mund-Nase-Abdeckung zu tragen. Je nach Art der Tätigkeit und Zusammensetzung der Teams können auch Gesichtsvisiere ausreichend sein.
- An Standorten im Betrieb, an denen erfahrungsgemäß Personenansammlungen entstehen (z.B. Zeiterfassung, Kantinen, …..) sollen Schutzabstände z.B. mit Klebeband markiert werden. Außerdem sind die Mitarbeiter durch bauliche Maßnahmen (z.B. Abtrennungen durch Glas o.ä.) oder das Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung vor Infektionen zu schützen.
- Bei der Nutzung von Firmenfahrzeugen durch mehrere Personen ist auf eine regelmäßige Innenraumreinigung und –desinfektion zu achten. Die Fahrzeuge sind mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion sowie Papiertüchern und Müllbeuteln auszustatten.
- Werkzeuge und Arbeitsmittel sind personenbezogen zu verwenden und vor der Übergabe an andere Personen regelmäßig zu reinigen. Besonderes ist auf ausschließlich personenbezogene Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitskleidung zu achten.
Die Sonderkulturbetriebe sollten darauf eingestellt sein, dass sie kontrolliert werden. WLAV