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Frage und Antwort

Öffnungssicherung vorgeschrieben?

Müssen wir Gläser oder Flaschen mit einer Öffnungssicherung verschließen, damit der Kunde sehen kann, ob das Gefäß schon geöffnet wurde?

(Bildquelle: Ute Heimann)

Exakte rechtliche Vorgaben, ob ein Glas oder eine Flasche durch das Anbringen sichtbarer Abreißstreifen oder in anderer Form zu sichern ist, sind in den geltenden Hygienevorschriften nicht vorhanden. Darauf weist das Team Einkommenskombinationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in seinem Newsletter hin.

Bei vielen Verschlüssen, wie Einkochgläsern, Schrumpfkapseln und Kunststoffverschlüssen mit Abreißringen, ist auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Produkt schon geöffnet wurde. Heiß abgefüllte und verschlossene Gläser mit Schraubdeckel klicken normalerweise beim erstmaligen Öffnen. Wenn Produkte allerdings kalt abgefüllt werden, etwa Honig, Früchte in Alkohol oder Kräuteröle, gibt es kein Klicken beim Öffnen. In diesen Fällen empfiehlt sich eine zusätzliche Öffnungssicherung, zum Beispiel durch aufgeklebte Abreiß­bänder

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