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Verkaufsautomaten

Bonpflicht für Automaten?

Wir möchten zusätzlich zu unserem Hofladen einen Verkaufsautomaten anschaffen und darüber verschiedene Hofladenprodukte wie Eier, Milchprodukte oder Grillfleisch anbieten. Was gilt in Bezug auf Kassen- und Bonpflicht? Müssen wir die Einnahmen täglich zählen und verbuchen?

Einnahmen aus Automaten müssen nicht täglich, sondern nur bei Leerung ausgezählt werden. (Bildquelle:  )

Die folgenden technischen Geräte sind gemäß § 1 Satz 2 Kassen­sicherungsverordnung (KassenSichV) ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Bon-Pflicht (§ 146a Abs. 2 iVm. Abs. 1 AO) ausgenommen:

  • Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker,
  • Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie...

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