„Zu Hause ist da, wo sich das Handy automatisch ins WLAN einwählt.“ Ein banaler Spruch? Oder vielleicht doch elementarer? Wer sich wie zu Hause fühlt, bleibt länger und bestellt im Zweifelsfall noch das ein oder andere Getränk. Denn Smartphones sind allgegenwärtig. Das gilt für Kunden im Hofläden und -cafés. Doch gerade im ländlichen Raum ist die Netzabdeckung oft mau. Da kann es eine gute Idee sein, seinen Kunden Zugang zum WLAN einzuräumen. Doch dabei sollte es sich nicht um das Netzwerk handeln, über das zum Beispiel das mobile Bezahlsysteme oder die smarte Steuerung des Privathaushalts laufen.
Sicherer ist es, ein Gast-WLAN einzurichten. Dabei handelt es sich um ein zweites, neben dem Heimnetzwerk existierendes, drahtloses Netzwerk. Einen zweiten Router braucht es dafür nicht – lediglich die richtige Einstellung am Gerät. Meist reichen für die Installation wenige Klicks, die in der Bedienungsanleitung erklärt sind. In diesem zweiten Netzwerk lässt sich individuell regeln, worauf Gäste Zugriff haben, welche Seiten gesperrt sind und je nach Modell des Routers auch, wer den gewährten Zugang wie lange nutzen darf. Die Gäste sollen Freude am Surfen haben. Das setzt voraus, dass es in einer angemessenen Geschwindigkeit möglich ist. So wollen Feriengäste auch im Urlaub ihre Lieblingsserie streamen. Sie brauchen dafür eine Downloadgeschwindigkeit von etwa 20 Mbit/s. Anders verhält es sich im Hofcafé. Dort wollen die Gäste surfen, sich in den sozialen Medien umschauen oder ihre E-Mails abrufen. Dafür braucht es nur etwa halb so viel Datenverkehr. Hochgerechnet auf die etwa geschätzte Kundenzahl lässt sich die Bandbreite berechnen, die der Internetanschluss haben sollte.
Gast-WLAN (für sich) nutzen
Es bietet sich an, eine Vorschaltseite einzurichten. Sie erscheint dem angemeldeten Gast als Erstes. Dort kann er die Nutzungsbedingungen einsehen. Auch besteht die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass ein inhaltlicher Filter für den Internetzugang für das bereitgestellte WLAN eingeschaltet ist.
Der Gastgeber kann gleichzeitig die Herausgabe der Zugangsdaten an Bewertungsoptionen, Werbemaßnahmen oder Feedbackmöglichkeiten knüpfen.
Übeltäter identifizieren
Es ist empfehlenswert, ein Gast-WLAN mit einem Passwort zu schützen, auch wenn das nicht vorgeschrieben ist. Bei kriminellen Handlungen über den Gastzugang kann der Urheber identifiziert und der Anbieter entlastet werden. Denn jedes Gerät, das sich ins Netzwerk einwählt, wird mit seiner individuellen IP-Adresse erfasst. Das ist gerade für Betreiber von Cafés oder andere Gewerbetreibende von Bedeutung, deren Kunden sich während des Besuchs ins frei zugängliche Internet einwählen. Der Anschlussinhaber kann nicht verklagt werden, wenn eine andere Person den Anschluss eigenständig für illegale Handlungen nutzt (siehe Kasten „Störerhaftung“).
Eine Firewall (deutsch: Brandmauer) ist für den Eigenschutz extrem hilfreich. Nahezu jedes Gerät verfügt von Haus aus über diese Software. Wichtig ist dabei, dass sie stets aktualisiert ist und so das Netzwerk vor Viren schützt. Etwaige Schadsoftware (Viren usw.), die auf Endgeräten von Gästen existiert, verbleibt im Gastnetzwerk und infiziert darüber hinaus nicht auch noch das Heimnetzwerk.
Passwort? Na sicher!
Passwörter sollen nicht nur regelmäßig geändert, sondern auch möglichst komplex sein. Sonderzeichen, Zahlen sowie groß und klein geschriebene Buchstaben sind lästig bei der Eingabe. Wer seinen Kunden den Zugang erleichtern will, nutzt einen QR-Code, der sich kostenfrei selbst generieren lässt. Gedruckt auf Tischaufsteller spart er nicht nur dem Kunden Mühe, sondern auch dem Servicepersonal Zeit, da es nicht ständig die Zugangsdaten rausgeben muss.
Überall Netzabdeckung?
Router haben nur einen begrenzten Sendebereich, den sie mit Internet versorgen. Um Gästen in entlegenen Winkeln des Gebäudes oder außerhalb des Gastraums, beispielsweise auf der Terrasse, Internet anzubieten, können folgende Tipps helfen:
Platzierung des Routers: Das Signal sollte möglichst wenige Wände und Decken bis zum Empfangsgerät durchdringen müssen. Das gilt auch für Schränke. Ideal sind Standorte in der Höhe, weil sich die Funkwellen so besser verteilen können.
Der richtige Router: Dualband-Router nutzen verschiedene Frequenzbereiche (2.4 sowie 5 Gigahertz). Sie weichen automatisch auf eine andere Frequenz aus, wenn das Signal durch andere, weitere Geräte gestört wird.
Verstärken oder verlängern: Mithilfe eines Repeaters lassen sich vorhandene Signale verlängern, aber nicht verstärken. Die kleinen Geräte werden in die Steckdose gesteckt und auf das WLAN eingestellt. Wichtig ist, dass das Internetsignal an der Stelle gut sein muss, denn die „Wiederholer“ (Repeater) verlängern nur das Internet. Eine Alternative hierzu bieten Accesspoints. Sie funktionieren ähnlich, jedoch erhalten und senden sie die Daten kabelgebunden. Sie arbeiten verlustärmer als die kabellosen Repeater.
„Störerhaftung“ – in der Regel droht dem WLAN-Betreiber keine Strafe
Was, wenn über den zur Verfügung gestellten Internetzugang Straftaten begangen wurden? Die Neufassung des Telemediengesetzes (TMG) schaffte 2017 die sogenannte „Störerhaftung“ ab. WLAN-Betreiber sollen nicht länger für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Gerichte und Behörden dürfen aber vom WLAN-Betreiber verlangen, einer Wiederholung vorzubeugen. Eine mögliche Auflage: Der Zugang muss mit einem Passwort geschützt sein, bei dem der Nutzer seine Identität bekannt geben muss.
Um sich vor rechtlichen Konsequenzen aufgrund von Missbrauch abzusichern, empfiehlt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) eine Vorschaltseite. Hier muss der Gast den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen vor der Nutzung des WLANs mit einem Klick zustimmen.
Stephan Hansen-Oest, Fachanwalts für IT-Recht, bietet eine kostenfreie Mustervorlage auf seiner Homepage an, die die erforderlichen Punkte beinhaltet. Diese lässt sich an den eigenen Betrieb anpassen. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist in jedem Fall empfehlenswert. Die Vorlage finden Sie hier.