Limonaden dürfen künftig auch weniger als 7 % Zucker enthalten und sich trotzdem „Limonade“ nennen. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat ihre Regelungen entsprechend geändert. Bisher galt für Limonade ein Mindestzucker- oder Süßstoffgehalt von 7 %.