Limonade

Weniger Pflichtzucker in Limonade

Die Leitlinien für Limonade wurden angepasst.

Auch mit weniger als 7 % Zucker darf ein Getränk zukünftig Limonade heißen.  (Bildquelle: pixabay)

Limonaden dürfen künftig auch weniger als 7 % Zucker enthalten und sich trotzdem „Limonade“ nennen. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat ihre Regelungen entsprechend geändert. Bisher galt für Limonade ein Mindestzucker- oder Süßstoffgehalt von 7 %. 
 

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