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Arbeitsrecht

Überstunden anordnen?

Mitarbeiter fehlen, die Arbeit wird aber nicht weniger. Diese Situation kennen wahrscheinlich viele ­Direktvermarkter nur zu gut. Sind Mehrstunden eine Lösung?

Der Umfang der Arbeitszeit und die Pflicht, eventuell Überstunden zu leisten, müssen vertraglich geregelt sein. (Bildquelle: M. Drießen)

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Überstunden von Chef oder Chefin angeordnet werden. Doch ganz so einfach ist es natürlich nicht. Es stellt sich die Frage, wie das bei den Mitarbeitern ankommt. Schlechte Stimmung geht zu Lasten der Motivation oder führt womöglich dazu, dass sich Mitarbeiter neu orientieren. Außerdem sind arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Wir haben zwei Arbeitsrechtler gefragt, die das Thema aus Arbeitgeber- und aus Arbeitnehmersicht einordnen.

Aus Arbeitgebersicht

Zunächst einmal kommt es darauf an, ob es zwischen Ihnen und den betreffenden Mitarbeitern eine vertragliche Regelung mit der Pflicht zum Erbringen von Überstunden gibt. Diese kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Existiert eine solche Regelung, sind die Mitarbeiter verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn erhöhter Arbeitsanfall besteht oder das Ausfallen anderer Mitarbeiter aufgefangen werden muss. Sie können die Überstunden dann einseitig anordnen.

Besteht hingegen keine vertragliche Regelung, sind Ihre Mitarbeiter auch nicht per se verpflichtet, Überstunden zu leisten. Mit der Festlegung einer bestimmten Stundenanzahl im Arbeitsvertrag haben Sie den Umfang der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit vertraglich geregelt. Durch eine Anordnung von Überstunden würden Sie die vereinbarte Arbeitszeit und damit einen wesentlichen Vertragsinhalt einseitig verändern. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Einzige Ausnahme ist die Anordnung von Überstunden in Notfällen. Unter Notfällen versteht die Rechtsprechung allerdings nur unvorhergesehene und existenzgefährdende Ereignisse. Die anstehende Ernte oder der Ausfall anderer Mitarbeiter fallen...

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