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Pflanzmaschinen: Ordnungsbehörden fordern Abstand
Im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie untersagten Ordnungsbehörden in der vergangenen Woche den Einsatz auf Pflanzmaschinen ohne Sicherheitsabstand.
Der Abstand zwischen den Mitarbeitern auf den Pflanzmaschinen wurde für zu gering befunden. Der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e.V. verweist in einem Schreiben an die Betriebe auf §12 Abs. 4 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS CoV-2 vom 22. März 2020.
Dort heißt es: „zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen wie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen“ sind vom Verbot der Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen ausgenommen. Auf Nachfrage des Verbandes sagte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium, dass diese Ausnahmeregelung für die Arbeiten in der Landwirtschaft und im Gartenbau anzuwenden sei. Der Mindestabstand müsse zwischen den Mitarbeitern, wo es unvermeidbar sei, nicht eingehalten werden.Die Redaktion empfiehlt
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