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Pflanzmaschinen: Ordnungsbehörden fordern Abstand

Im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie untersagten Ordnungsbehörden in der vergangenen Woche den Einsatz auf Pflanzmaschinen ohne Sicherheitsabstand.

Muss jeder zweite Sitz frei bleiben? (Bildquelle: D. Püning)

Der Abstand zwischen den Mitarbeitern auf den Pflanzmaschinen wurde für zu gering befunden. Der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e.V. verweist in einem Schreiben an die Betriebe auf §12 Abs. 4 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS CoV-2 vom 22. März 2020.

Dort heißt es: „zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen wie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen“ sind vom Verbot der Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen ausgenommen. Auf Nachfrage des Verbandes sagte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium, dass diese Ausnahmeregelung für die Arbeiten in der Landwirtschaft und im Gartenbau anzuwenden sei. Der Mindestabstand müsse zwischen den Mitarbeitern, wo es unvermeidbar sei, nicht eingehalten werden.

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