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„Myschwiegermutterkäse“ ist keine Marke
Es soll Menschen geben, die mit „Schwiegermutter“ nur Gutes verbinden. So muss es bei dem Unternehmer gewesen sein, der beim Deutschen Patent- und Markenamt das Wort „Myschwiegermutterkäse“ schützen lassen wollte.
Der Unternehmer wollte den Titel als Marke für Käse, Frischkäse, Käsezubereitung, Brotaufstriche, Käsesalate und Käsesaucen sichern.
Das lehnte die Markenbehörde ab: „Myschwiegermutterkäse“ ist als Marke ungeeignet: Die Funktion einer Marke besteht darin, auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen zu verweisen und sie vom Angebot anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das wird mit diesem Begriff nicht erreicht.
Obendrein ist die Wortkombination auch nicht so kreativ und ungewöhnlich, dass man ihr allein deshalb Unterscheidungskraft zusprechen könnte. (Bundespatentgericht, Az: 25 W (pat) 584/12). onlineurteile