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Mindestlohn

Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 € brutto pro Stunde. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Beschäftigten.

Mindestlohn und Minijob sind aneinander gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. (Bildquelle: Foto: Esther Hildebrandt/stock.adobe.com)

Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 € brutto pro Stunde. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Beschäftigten. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 € auf 538 € monatlich. Die Jahresverdienstgrenze steigt entsprechend auf 6 456 €. Dadurch können Miniobber auch weiterhin 43 Stunden im Monat arbeiten. Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts. 

Ab Januar 2024 wird sich durch die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 538 € auch die untere Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich ändern. Ab 1. Januar 2024 beginnt der Midijob ab 538,01 €. Die obere Midijob-Grenze verändert sich nicht und liegt weiterhin bei maximal 2 000 €. Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Sie sind bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zu melden.

Die nächste Mindestlohn-Erhöhung wurde ebenfalls bereits beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 €. Die Minijob-Verdienstgrenze wird dann 556 € im Monat betragen. 

 

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