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Kassen mit Manipulationsfunktion: Freiheitsstrafe
Weil sie gewerbsmäßig Kassen manuipulierten, wurden jetzt zwei Männer verurteilt.
Gewerbsmäßige Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zur Fälschung technischer Aufzeichnungen: So lautete der Vorwurf gegen zwei Angeklagte. Das Landgericht Osnabrück hat geurteilt. Sieben bzw. drei Jahre müssen die beiden Angeklagten hinter Gittern.
Die Angeklagten hatten über ein Unternehmen in Gelsenkirchen über längere Zeit Restaurants in Deutschland und dem europäischen Ausland mit Kassensystemen...
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