Alkohol
Einwegpfand - was gilt?
Für welche alkoholischen Getränke gelten Ausnahmen von der Einweg-Pfandpflicht?
Das regelt das Verpackungsgesetz in §31, Absatz 4. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in ihrem Einkommenskombinationen-Newsletter hin. Keine Pfandpflicht besteht für Alkoholerzeugnisse, die dem Alkoholsteuergesetz unterliegen. Das betrifft beispielsweise Eierlikör, Gin oder Branntwein.
Pfandfrei sind außerdem Sekt oder Wein sowie deren Mischgetränke mit mindestens 50 % Wein bzw. Sektanteil. Das gilt auch für alkoholreduzierte bzw. alkoholfreie Varianten. Alkoholerzeugnisse, für die Alkopopsteuer erhoben wird, unterliegen der Pfandpflicht. Alkopops wie Mischbiere müssen in Pfandflaschen angeboten werden.