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Covid-19 Richtlinien in Österreich
Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert. Sie waren daher laut der Verordnung des Gesundheitsministeriums von den Schließungen nie betroffen.
- Mitarbeiter und Kunden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.
- Abstand von mindestens 1 m ist einzuhalten.
- Die Anforderung, wonach bei Geschäften unter 20 m² nur ein Kunde bzw. je 20 m² Verkaufsfläche jeweils ein Kunde das Geschäft betreten darf, gilt laut Verordnung zwar nicht für Direktvermarkter, sollte aber sinnvoller Weise gleichermaßen eingehalten werden.