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Covid-19: Erntehelfer dürfen einreisen
Das Bundesinnenministerium stellt klar: Die Einreise von Saisonarbeitskräften ist an den deutschen Grenzen gesichert - sofern eine Arbeitsbescheinigung vorliegt.
Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig. Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) zu belege. So heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums.
Ausländische Saisonarbeitskräfte gelten als berufsbedingte Pendler. Als Nachweis für die Einreise gilt eine vom Arbeitgeber ausgestellte Pendlerbescheinigung.
Noch keine Lösung für Nicht-Grenzländer
Keine Lösung gibt es bisher über Saisonarbeiter aus weiter entfernten Ländern, wie Rumänien und Bulgarien, die über andere Länder einreisen. Zurzeit wird die Weiterreise von Arbeitskräften, die in Bussen anreisen, oft in Österreich oder Ungarn untersagt. Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft heißt es, dass Deutschland auf die Einreise- und Transitbestimmungen in anderen Ländern keinen Einfluss habe. Es werde sich um Lösungen bemüht.