Damit steht Landwirten und Winzern eine unkomplizierte Informationsquelle offen, um sich über bestehende und potentielle Geschäftspartner zu informieren etwa wer für eine GmbH vertretungsbefugt ist.
Gleich mehrere Register sind recht bequem abrufbar. Die neue Regelung beinhaltet nämlich den Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder. Bislang waren in Deutschland nur wenige Stammdaten frei abrufbar, für weitergehende Auskünfte musste gezahlt werden. Vergleichbare Recherchemöglichkeiten bestehen auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine gute Ausgangsbasis für weitere Recherchen in den jeweiligen nationalen Registern stellt das Europäische Justizportal dar.
Aber Vorsicht
Man sollte bei der Suche nach den öffentlich zugänglichen Informationen aber dennoch aufpassen. Nach wie vor gibt es private Dienstleister, die mit der Suche nach Handelsregisterauskünften Geld verdienen wollen, indem sie für die Unterlagen Gebühren verlangen und nicht auf die Möglichkeit der kostenlosen Auskünfte hinweisen. Bei Zweifeln, ob man auf der richtigen Seite gelandet ist, hilft der Klick auf das Impressum weiter.
Friedrich Ellerbrock, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Gemeinsames Registerportal der Länder
www.handelsregister.de
Europäisches Justizportal:
https://e-justice.europa.eu/514/DE/registers__business_insolvency_amp_land