Hackfleisch zählt zu den besonders sensiblen Produkten, deshalb hat die EU hier hohe Hürden für die Überprüfung der Einhaltung einer guten Hygienepraxis aufgestellt. Häufige mikrobiologische Untersuchungen gehören dazu. Für Betriebe, die kleine Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen herstellen, sieht das EU-Hygienerecht Ausnahmeregelungen vor. Als kleine Mengen sind
- bis 2,5 t Hackfleisch pro Woche oder
- bis 5 t Fleischzubereitungen pro Woche festgelegt.
Wir oft Betriebe, die unter diese Regelung fallen, tatsächlich Proben entnehmen und untersuchen lassen müssen, regelt die „Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis zur Anpassung der Probenahmehäufigkeit in Betrieben, die kleine Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen herstellen“. Die Leitlinie sieht vor, dass eine einmalige Untersuchung pro Jahr genügt. Voraussetzung ist, dass im Betrieb keine Probleme auftreten und die Regeln einer guten Hygienepraxis eingehalten werden.
Ute Heimann (HOFdirekt 2/2010)