Die Keimfähigkeit von Saatgut hängt stark von der Gemüseart ab. Saatgut von Tomate, Aubergine, Paprika, Gurke, Kürbis, Zucchini, Melone, Rettich, Radieschen, Kohl und Roter Beete hat eine Keimfähigkeit bis zum 4. und 5. Jahr nach der Ernte. Bei den Leguminosen Erbse und Bohne sowie Puffbohne, aber auch bei Salat, Möhre, Sellerie, Mangold und Feldsalat ist die Keimfähigkeit mit 3 bis 4 Jahren begrenzt. Saatgut von Porree, Schnittlauch, Spinat, Schwarzwurzel, Zwiebeln, Petersilie, Dill und Bohnenkraut hat eine Keimfähigkeit von 1 bis 2 Jahren.
Weil Saatgut nicht gerade preiswert ist, sollte es nicht ohne Weiteres entsorgt werden. Wer sicher gehen will, ist gut beraten, bei älterem Saatgut – vor allem, wenn er nicht genau weiß, wie alt das Saatgut ist – im Vorfeld eine Keimprobe durchzuführen. Dazu einige Samen auf ein feuchtes Küchenpapier ausbringen und mit Folie oder anderen Gegenständen abdecken, bei Zimmertemperatur aufstellen. Dabei ist die Keimdauer der einzelnen Gemüsearten zu berücksichtigen, zum Teil von bis zu drei Wochen. Wenn die Hälfte der Samen noch keimt, dann wird allgemein davon gesprochen, dass das Saatgut noch tauglich ist.
Fühlen Sie sich jedoch nicht sicher oder scheuen Sie den Aufwand einer Keimprobe, müssen Sie das Saatgut nicht zwingend entsorgen. Einiges Saatgut, besonders das von Erbsen und Bohnen, ist hervorragend zur Aussaat im Gemisch auch mit anderen Pflanzen für die Gründüngung geeignet. Denn Leguminosen sind hervorragende Stickstoffsammler.
Dr. Manfred Golze (HOF direkt 1/2009)