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Frage und Antwort

Wie Fruchtgehalt berechnen?

Ich habe einen kleinen Hofladen und möchte meine Beeren und mein Obst verarbeiten. Jedoch habe ich in der Konfitürenverordnung keinen Rechenansatz, keine Formel oder ähnliches zur Berechnung des Fruchtgehaltes, z.B. bei Fruchtaufstrichen. Wird mit ganzen Früchten gerechnet oder der Trockenmasse?

(Bildquelle: HofDirekt)

Für die Berechnung des Fruchtgehaltes sieht die Konfitüren-Verordnung (KonfV) in der Tat keinen Rechenansatz vor. Die ­KonfV enthält zwar Anforderungen an die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Erzeugnissen wie Konfitüre, Konfitüre extra oder Gelee, regelt aber nicht, wie die erforderlichen Mindestfruchtgehalte zu errechnen sind. Zu Fruchtaufstrichen enthält die KonfV im Übrigen gar keine Vorgaben.

Deshalb ist der Fruchtgehalt einfach...

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