WhatsApp ist einer der beliebtesten Messengerdienste. In der klassischen, kostenlosen Version ist er für den privaten Gebrauch konzipiert. Wollen Unternehmen mit ihren Kunden über WhatsApp kommunizieren, wird es datenschutzrechtlich heikel. So findet bei der Kommunikation über WhatsApp zwar eine „Ende-zu-Ende“-Verschlüsselung der Daten statt. Trotzdem werden auch hier personenbezogene Daten verarbeitet. Technische Geräteerkennungen, wie Telefonnummern oder IP-Adressen, lassen nämlich den Rückschluss auf Personen zu. Im Rahmen der WhatsApp-Kommunikation findet eine Verarbeitung dieser sogenannten Meta-daten statt. Das führt aus Unternehmenssicht dazu, dass die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten sind. Die Nutzung der Metadaten der Kunden muss rechtlich geregelt sein. Gelöst wird dieses Problem normalerweise über den Abschluss eines sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrags. Er untersagt die eigenständige Nutzung von Kundendaten durch den Auftragnehmer, in diesem Fall WhatsApp. Damit wäre die Informationsübermittlung an WhatsApp datenschutzrechtlich geregelt.
Im Klartext: WhatsApp sagt zu, die Kundendaten nicht zu nutzen. Da WhatsApp jedoch lediglich für die Nutzung im Privatbereich konzipiert ist, ist der Abschluss eines solchen Vertrages weder vorgesehen noch möglich.
Datenschutzrechtlich problematisch ist außerdem der automatische Upload von Adressbuchdaten und deren Speicherung auf Servern in den USA. Hier wäre von Ihnen als Unternehmen der Nachweis einer Rechtsgrundlage für die Übermittlung jeden einzelnen Kontaktes erforderlich. Mangels vertraglicher Grundlage bräuchten Sie für jeden einzelnen Ihrer Kontakte eine Einwilligung in die Datenübermittlung. Ein weiteres Problem stellen die von WhatsApp automatisch durchgeführten Back-ups der Chatverläufe dar, im Rahmen derer alle Inhalte unverschlüsselt auf Servern gespeichert werden. Auch hier fehlt es an einer entsprechenden Rechtfertigung für die Datenverarbeitung.
Über WhatsApp Business ist eine daten-schutzkonforme Kommunikation mit Kunden möglich. Dieser Dienst ist aller-dings kostenpflichtig. Eva Straube