Frage und Antwort
Was heißt "Dorfgebiet"?
An unsere Hofstelle schließen einige Grundstücke an, die von den Eigentümern bebaut werden möchten. Im Zuge der Planung soll unsere Hofstelle als „Dorfgebiet“ festgesetzt werden. Im Moment zählen wir noch zum „Außenbereich“. Welche Folgen hat das für unseren Betrieb? Direkt an die Baugrundstücke grenzt unsere Lagerhalle für Obst und Gemüse. Viehhaltung betreiben wir keine.
Ein Bauvorhaben im „Außenbereich“ ist mit zahlreichen Hürden verbunden. In dem Augenblick, in dem Ihre Hofstelle als „Dorfgebiet“ im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt wird, hätten Sie mehr Freiheiten bei eventuellen Bauvorhaben. Denn, so heißt es im Gesetz, ist: „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich...