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Frage und Antwort

Volle Mehrwertsteuer für Partyservice?

Wir bieten einen Partyservice an und stellen unseren Kunden für ihre Feier auch das Geschirr zur Verfügung. Ich habe gehört, dass dafür der volle Umsatzsteuersatz fällig wird. Stimmt das?

(Bildquelle: HofDirekt)

Für ihr Angebot wird der volle Umsatzsteuersatz von 19 % fällig, weil das Ausleihen des Geschirrs eine Dienstleistung darstellt, die mit 19 % besteuert wird.

In der Regel sind mit dem Partyservice über den Lebensmittelverkauf hi­naus zahlreiche...

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