Frage und Antwort
Unverpackt - Mindestmengen vorgeben?
Wir betreiben seit einem Jahr einen Unverpackt-Laden in einem Ballungsgebiet. Mehle, Schrote und Getreide bieten wir vorverpackt an bzw. füllen es für unsere Kunden ab. Es läuft gut, allerdings haben wir recht viele Kunden, die „mit dem Rezept in der Hand“ in den Laden kommen und beispielsweise 125 g Buchweizenmehl oder 250 g Dinkelschrot kaufen. Das Abfüllen und Abwiegen dieser kleinen Mengen ist sehr zeitaufwendig und der kg-Preis der Produkte dafür nicht kostendeckend. Deshalb überlegen wir, eine Mindestabnahme von 1 kg für Mehle und Schrote einzuführen. Ist das zulässig?
(Bildquelle: F. Schildmann)
Natürlich können Sie eine Mindestabnahmemenge einführen. Das ist Ihre unternehmerische Freiheit. Allerdings würde ich mir diesen Schritt gut überlegen. Wer unverpackt einkauft, tut dies häufig aus „Überzeugung“ und erwartet dies auch vom Anbieter. Es geht um Verpackungsvermeidung, aber auch um den bedarfsgerechten Einkauf; ein zentraler Baustein, um das...