Der Begriff „Hofladen“ ist rechtlich nicht geschützt und sagt erst einmal nur aus, dass sich auf dem Hof ein Laden befindet. Sie können also problemlos den Begriff Hofladen verwenden. Selbst ein Ladenlokal in einer Stadt können Sie Hofladen...
Der Begriff „Hofladen“ ist rechtlich nicht geschützt und sagt erst einmal nur aus, dass sich auf dem Hof ein Laden befindet. Sie können also problemlos den Begriff Hofladen verwenden. Selbst ein Ladenlokal in einer Stadt können Sie Hofladen nennen. Als Marke ist der Begriff Hofladen als allgemein beschreibender Begriff ebenfalls nicht schutzfähig. Rechtlich problematisch wird es immer dann, wenn Kunden, also Verbraucher über irgendeine Eigenschaft getäuscht werden. Solange Sie aber nicht mit „Eigenanbau“ werben, können Sie auch Fremdprodukte anbieten, soweit dies gewerberechtlich zulässig ist.