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Frage und Antwort

Pflaumen mit Schwips

Wir möchten Pflaumen und anderes Obst in Rot- und Weißwein einkochen. Müssen wir den Alkoholgehalt im Endprodukt ermitteln lassen?

(Bildquelle: HofDirekt)

Eine grundsätzliche Antwort ist aufgrund der rechtlichen Regelungen schwierig. Zwar ist die Angabe des Alkoholgehaltes nur bei „Getränken“ vorgeschrieben, aber miterfasst sind auch in Getränken eingelegte Früchte oder Pflanzenteile. So ist bei „Rumtopf“ oder Bowle mit Früchten die Alkoholangabe ebenfalls erforderlich. Bei den von Ihnen beschriebenen Erzeugnissen, wie Pflaumen in Rotwein, ist daher nach unserer Auffassung der Alkoholgehalt dann...

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