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Frage und Antwort

Nudeln auf dem Wochenmarkt verkaufen?

Wir vermarkten neben unseren eigenen Putenprodukten seit zehn Jahren zugekaufte Nudeln über unseren Wochenmarktstand. Ein neuer Marktbeschicker hat uns nun gesagt, dass wir das nicht dürfen, weil wir keine Anmeldung dafür hätten. Daraufhin haben wir bei der Gemeinde einen Antrag auf Nudelverkauf gestellt, der ohne Begründung abgelehnt wurde. Ist das rechtens?

(Bildquelle: HofDirekt)

In der Regel beschließt der Rat der Gemeinde eine Satzung für die Durchführung von Wochenmärken, die sogenannte Marktordnung. In dieser Satzung wird neben den Öffnungszeiten, der Zweckbestimmung und dem Geltungsbereich meistens auch der Zutritt für die Markt­beschicker geregelt. In einer solchen Marktordnung muss die Gemeinde zwar...

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