Wir haben uns mit der Frage an Klaus Lindenmann, Geschäftsführer des Verbandes badischer Klein- und Obstbrenner, gewandt. Wenn Sie Ihren Likör mit Kirschen samt Kernen angesetzt haben und diese länger im Alkohol haben ziehen lassen, kann Blausäure aus den Kernen ausgetreten sein. Diese ist hochgiftig! Daher sollten Sie den Likör nicht mehr verwenden oder vorher eine Probe an ein Labor schicken. Blausäure ist wasserlöslich und in Kirschkernen sowie in Aprikosenkernen, Bittermandeln und Pfirsichkernen enthalten. Wurden die Kirschen vorher entsteint oder nur der Saft verwendet, dann ist der Likör unbedenklich.
Stephanie Haaseloop (HOFdirekt 4/2010)