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Frage und Antwort

Kuchen von Kundin backen lassen?

Wir sind landwirtschaftlicher Erzeuger und führen einen Hofladen. Wir wurden von Kunden angesprochen, ob wir nicht im kleinen Rahmen samstags Kuchen und Kaffee anbieten möchten. Die Kundin hat sich angeboten, das Backen 14-tägig zu übernehmen. Die Kunden würden sich Kaffee und Kuchen an der Kasse holen und dies mit zur Sitzgelegenheit im Außenbereich nehmen. Was müssen wir beachten?

(Bildquelle: HofDirekt)

Generell ist es kein Problem Kaffee und Kuchen auf ihrem Direktvermarkterbetrieb anzubieten. Durch die Neuregelung des Gaststättengesetzes im Jahr 2005 ist für den Ausschank von alkoholfreien Getränken und kleinen Speisen keine Gaststättenkonzession erforderlich. Dennoch sind zahlreiche Regelungen zu beachten. Die IHK gibt folgende Hinweise:

Beim Umgang mit Lebensmitteln sind – unabhängig von dem Erfordernis einer Konzession– zu beachten:

  • Unterweisung durch das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG),

  • Belehrung der Mitarbeiter nach dem...

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