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Frage und Antwort

Imbissspeisen wie versteuern?

Ich habe gehört, dass man auf einem Wochenmarkt nun doch kleinere Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zum ermäßigten Steuersatz von 7 % abgeben darf statt zum regulären von 19 %. Stimmt das? War die Besteuerung sonst nicht immer davon abhängig, ob man eine Verzehrtheke oder Tische für die Kunden bereit hält?

(Bildquelle: HofDirekt)

Ein aus Sicht der Händler erfreuliches Urteil hat jetzt das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 5-K-428/07) gefällt. Nach Ansicht der Richter aus Hannover ist die Abgabe von Speisen durch Imbisswagen, die lediglich über eine „Verzehrtheke” verfügen und bei denen der Unternehmer ansonsten – außer der Zubereitung der Speisen – keine weiteren Dienstleistungen erbringt, als bloße Lieferung der Speisen anzusehen. Nach dieser...

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