Frage und Antwort
Imbissspeisen wie versteuern?
Ich habe gehört, dass man auf einem Wochenmarkt nun doch kleinere Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zum ermäßigten Steuersatz von 7 % abgeben darf statt zum regulären von 19 %. Stimmt das? War die Besteuerung sonst nicht immer davon abhängig, ob man eine Verzehrtheke oder Tische für die Kunden bereit hält?
Ein aus Sicht der Händler erfreuliches Urteil hat jetzt das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 5-K-428/07) gefällt. Nach Ansicht der Richter aus Hannover ist die Abgabe von Speisen durch Imbisswagen, die lediglich über eine „Verzehrtheke” verfügen und bei denen der Unternehmer ansonsten – außer der Zubereitung der Speisen – keine weiteren Dienstleistungen erbringt, als bloße Lieferung der Speisen anzusehen. Nach dieser...