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Frage und Antwort

„Holunderlikör“ richtig kennzeichnen?

Wir stellen einen „Holunderlikör“ aus Holundersaft, Zucker und Alkohol her. Von der Lebensmittelüberwachung wurde beanstandet, dass dieser nur einen Alkoholgehalt von 11%vol. hat. Um unser Getränk als „Likör“ zu kennzeichnen, müsste er mindestens 15%vol. haben. Da ich meine Rezeptur nicht ändern möchte, würde ich gerne wissen, welchen Namen ich wählen darf? Dürfen wir zum Beispiel „Holunder mit Schuss“ sagen?

(Bildquelle: HofDirekt)

Sie dürfen ihr Getränk weder „Likör“ noch „Spirituose“ nennen, da die Anforderungen der EU-Spirituosenverordnung nicht erfüllt werden. Diese Begriffe sollten daher gar nicht auf dem Etikett auftauchen. Stattdessen können Sie Ihr Getränk beispielsweise „Alkoholhaltiges Getränk mit Holundersaft“ nennen. Die Bezeichnung „Holunder mit Schuss“ könnte als zusätzliche Fantasiebezeichnung verwendet werden. Allein reicht sie nicht. Neben der Verkehrsbezeichnung „Alkoholhaltiges Getränk mit Holundersaft“...

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