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Frage und Antwort

Hofladenurteil umsetzen

Wir sind ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Milchviehhaltung, Kartoffel- und Gemüseanbau. Meine Frau und ich führen diesen als GbR. Wir verkaufen unsere eigenen Erzeugnisse, aber auch zugekaufte Ware wie Äpfel, Öle oder Dosenwurst. Unser Umsatz liegt bei 55000 bis 60000 € pro Wirtschaftsjahr. Wir befürchten nun, dass unser Hofverkauf aufgrund des Hof­ladenurteils gewerblich wird – und somit aufgrund der Abfärbeproblematik der gesamte Betrieb. Für den Hofverkauf wollen wir eine GmbH mit meiner Frau und mir als Gesellschafter gründen. Um den bürokratischen Aufwand möglichst kleinzuhalten, soll die GmbH lediglich als Kom­missionär der Waren vom landwirtschaftlichen Betrieb auftreten. Das heißt: Die Waren bleiben bis zum Verkauf im Eigentum der GbR. Die Abrechnung der Kommissionswaren erfolgt am Monatsende nach den tatsächlichen Verkaufszahlen. Wäre dies ein praktikabler Weg? Welche anderen Möglichkeiten gibt es, das Hofladenurteil praxisnah umzusetzen?

(Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Nur für eine GbR greift die sogenannte Abfärbetheorie, das heißt, ein bisschen gewerbliche Tätigkeit „infiziert“ die gesamte Landwirtschaft, sodass die GbR nur noch gewerbliche Einkünfte erzielt. Bei einem Einzelunternehmer wäre eine Aufteilung in Landwirtschaft und Gewerbebetrieb möglich.

Entsprechend dem Hofladenurteil und der aktuellen Auslegung durch das Bundesfinanzministerium dürfen Sie insgesamt bis zu ein Drittel Ihres Umsatzes bzw. bis zu 51500 € pro Jahr durch den Verkauf von eigenen Produkten der 2. Verarbeitungsstufe (gewerbliche Produkte, z. B. Dosenwurst) plus dem Verkauf von Zukaufswaren einnehmen. Erst wenn eine dieser Grenzen nachhaltig, das heißt für mehr als drei Jahre überschritten wird, rutscht...

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