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Frage und Antwort

Hofcafé zu Büros umbauen?

Wir haben im Jahr 2000 ein Stallgebäude (Außenbereich) zu einem Café umgenutzt. Laut Genehmigung dürfen wir die Gaststätte nicht verpachten und nicht erweitern. Zudem sollten die Einnahmen vom Hof (50 ha) höher sein als die aus dem Café. Gesundheitlich bin ich nicht mehr in der Lage, das Café in diesem Rahmen fortzuführen. Fremdarbeitskräfte scheiden aus. Unser Hof läuft in drei Jahren aus, weil der Nachfolger fehlt. Gern würden wir die Räume anderweitig nutzen, etwa als Büros. Welche Möglichkeiten gibt es? Wir haben noch Schulden und benötigen die Einnahmen.

(Bildquelle: HofDirekt)

Vor fünf Jahren ist Ihnen die Umnutzung wahrscheinlich auf der Rechtsgrundlage des § 35 Abs. 4 BauGB erteilt worden. Die Auflage, dass Sie die Gaststätte nicht verpachten und nicht erweitern dürfen sowie die weitere Auflage, dass die Einnahmen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb immer höher sein müssen als die Einnahmen aus der Gastronomie, sind damals ohne Rechtsgrundlage erteilt worden. Nach § 35 Abs. 4 BauGB hätte man Ihnen die Baugenehmigung ohne derartige Auflagen erteilen müssen.

Sie sollten gemäß § 44 Verw­VerfG den Antrag stellen, dass die Baugenehmigungsbehörde feststellt, dass der damalige Verwaltungsakt (Baugenehmigung)...

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