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Frage und Antwort

Geschälte Kartoffeln anbieten

Wir möchten künftig geschälte Kartoffeln für Großkunden anbieten. Welche hygienerechtlichen Bestimmungen und sonstigen Voraussetzungen müssen wir dabei einhalten?

(Bildquelle: M. Dorda)

Die Rohware muss sortenrein, gesund, ganz, sauber, fest sowie frei von Fremdgeruch und -geschmack sein. Vor der Verarbeitung müssen die Kartoffeln gewaschen werden. Bei der Verpackung der geschälten Kartoffeln ist darauf zu achten, dass Farbe, Aussehen, Geruch und Geschmack so weit wie möglich erhalten bleiben. Es empfiehlt sich, die Kartoffeln zu vakuumieren, da sie sonst schnell braun und durch den Ausfall der Stärke „schleimig“ werden. Eine Kühlung bei 2 bis 7 °C wird zwar empfohlen, muss aber nicht strikt erfolgen. Kartoffeln gehören nicht zu den leicht verderblichen Lebensmitteln.

Die Anforderungen an die Räume, in denen die Produkte hergestellt werden, müssen den basishy­gienischen Bestimmungen entsprechen....

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