Grundsätzlich ist es als Direktvermarkterin mit bereits vorliegendem Gewerbeschein möglich, die Dorfküche gewerblich zu nutzen. Um sicherzugehen, dass die baulichen Voraussetzungen den Richtlinien zur Lebensmittelhygiene entsprechen, sollten Sie im Vorfeld einen Termin mit Ihrem zuständigen Lebensmittelkontrolleur vereinbaren und eine kurze Ortsbesichtigung durchführen. Zusätzlich können Sie ein Begehungsprotokoll anfertigen, welches Sie sich von dem Kontrolleur unterschreiben lassen. Ein weiterer Vorteil dabei ist, dass die Aufsichtsbehörde dann bereits über die beabsichtigte Tätigkeit informiert ist. In der Zeit, in der Sie die Küche nutzen, ist diese als „Gewerblicher Betriebsraum“ einzustufen. Entsprechend sind Sie in der Zeit für alles verantwortlich, was in der Küche passiert. Beispielsweise müssen Sie dafür sorgen, dass die Basishygiene sowie alle HACCP-relevanten Maßnahmen eingehalten werden.
Marion Ingenpaß (HOFdirekt 4+5/2012)