Zurück

Frage und Antwort

Gefährdet Verkaufsstand den Verkehr?

Ich betreibe einen Verkaufsstand an einer Bundesstraße. Die Straßenverkehrsbehörde teilte mir jetzt mit, dass ich meinen Verkaufsstand dort nicht weiter betreiben darf. Denn mein Stand sei eine Verkehrsgefährdung. Muss ich den Platz wirklich räumen? Wie kann ich dagegen vorgehen?

(Bildquelle: HofDirekt)

Die Straßenverkehrsbehörde kann einen Verkaufsstand auf einer Straße verbieten, wenn durch den Stand der Verkehr gefährdet oder andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt oder belästigt werden können. Die entsprechenden Vorschriften in der StVO (§ 32 Verkehrshindernisse und § 33 Verkehrsbeeinträchtigungen) gelten aber nur für Verkaufsstände auf der Straße und dem Seitenstreifen, nicht aber auf angrenzenden Grundstücken....

Immer bestens informiert mit dem HOFdirekt Newsletter!

Erhalten Sie jeden Dienstag die wichtigsten Meldungen kostenlos per E-Mail direkt von der HOFdirekt-Redaktion. Abmeldung jederzeit möglich. Ihre Daten geben wir selbstverständlich nicht weiter.