In der Verpackungsverordnung gibt es eine Sonderregelung für sogenannte Serviceverpackungen. Dazu gehören z. B. Brötchentüten oder Einschlagpapier für Käse, und unter gewissen Bedingungen auch Tüten für Nudeln oder Flaschen. Damit diese Verpackungen als Serviceverpackung gelten, müssen sie in der letzten Handelsstufe auf handwerkliche Weise (händisch) befüllt und direkt an den Endverbraucher verkauft werden. In diesem Fall haben z. B. Direktvermarkter einen Anspruch darauf, die Pflicht zur Lizenznahme an den Hersteller oder Vorvertreiber der Serviceverpackungen zu delegieren. Das heißt, der Hersteller oder Großhändler von Verpackungsmaterial verkauft Ihnen bereits lizenzierte Verpackungen. Die Verpackungen werden dadurch sicherlich etwas teurer. Dafür müssen Sie sich keinem der Entsorgungssysteme anschließen und sparen sich so eine Menge Papierkram.
Politisch strittig ist der Status der Versandverpackungen. Wird die Ware direkt an den Endverbraucher geliefert, zählt für die Industrie- und Handelskammer das Verpacken von bereits verpackter oder unverpackter Waren in Versandverpackungen (Versandkartons, Versandtaschen) als Serviceverpackung. Damit besteht nach Einschätzung der IHK für den Befüller dieser Versandverpackungen eine Wahlmöglichkeit, ob er sich selbst an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt oder ob er diese Pflicht „nach oben“ (z. B. auf den Lieferanten der leeren Verpackungen) delegiert.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat diese Wahlmöglichkeit jedoch verneint. Einerseits hat die LAGA keine Gesetzgebungskompetenz, andererseits spricht die LAGA für die Abfallbehörden der Bundesländer, die für den Vollzug des Abfallrechts zuständig sind. Insofern müssen Sie als Unternehmer selbst entscheiden, ob Sie bereits lizenzierte Verpackungen kaufen oder sich selbst an einem dualen System beteiligen.
Sollten Sie sich nicht an einem System beteiligen, wäre es nach Auskunft der IHK zwar theoretisch möglich, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, in der Praxis dürfte es aber kaum dazu kommen.
Wichtig ist, dass Sie sich den Kauf lizenzierter Verpackungen bestätigen lassen.
Wenn Sie Ihre Produkte an Wiederverkäufer versenden, führt ohnehin kein Weg daran vorbei, sich einem der neun Entsorgungssysteme anzuschließen. Wenn Sie sich selbst einem Entsorgungssystem anschließen, sollten Sie auf der Basis der ermittelten Verpackungsmengen die Angebote verschiedener Systeme prüfen. Für Kleinmengen bieten derzeit zumindest drei Entsorgungsunternehmen (Zentek, Grüner Punkt und Landbell) Pauschalangebote an. Der Markt ist ständig in Bewegung, deshalb sollte man die Preise und Konditionen aktuell und zeitnah vergleichen.
Ute Heimann (HOF direkt 2/2009)