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Frage und Antwort

Gebühren für Versandverpackung?

Unser Sortiment in der Direktvermarktung umfasst Nudeln und Brände. Außerdem bieten wir unseren Kunden für ihre Einkäufe Tragetüten aus Kunststoff an. Ab und zu wird auch Ware versendet. Müssen wir für die Verpackungen Lizenzgebühren an ein Entsorgungsunternehmen zahlen?

(Bildquelle: HofDirekt)

In der Verpackungsverordnung gibt es eine Sonderregelung für sogenannte Serviceverpackungen. Dazu gehören z. B. Brötchentüten oder Einschlagpapier für Käse, und unter gewissen Bedingungen auch Tüten für Nudeln oder Flaschen. Damit diese Verpackungen als Serviceverpackung gelten, müssen sie in der letzten Handelsstufe auf handwerkliche Weise (händisch) befüllt und direkt an den Endverbraucher verkauft werden. In diesem Fall haben z. B. Direktvermarkter einen Anspruch darauf, die Pflicht zur Lizenznahme an den Hersteller oder Vorvertreiber der Serviceverpackungen zu delegieren. Das heißt, der Hersteller oder Großhändler von Verpackungsmaterial verkauft Ihnen bereits lizenzierte Verpackungen. Die Verpackungen werden dadurch sicherlich etwas teurer. Dafür müssen Sie sich keinem der Entsorgungssysteme...

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