Frage und Antwort
Gebietsschutz vereinbaren?
Ich biete in meinem Hofladen eine besondere Likörspezialität an, die ich vom Erzeuger zukaufe. Nun haben mir Kunden gesagt, dass das gleiche Produkt im Supermarkt angeboten wird, allerdings um ein Drittel billiger. Als ich den Likör ins Sortiment aufgenommen habe, habe ich beim Erzeuger nachgefragt, ob er auch an den Lebensmittelhandel verkauft. Das hat er verneint. Mir bleiben die Kunden weg. Kann ich rechtlich gegen meinen Lieferanten vorgehen? Worauf sollte ich in Zukunft achten, damit mir so etwas nicht noch einmal passiert?
Auch wenn der Erzeuger Ihre Nachfrage verneint hat, an den Lebensmittelhandel zu verkaufen, ergeben sich daraus für Sie keine Ansprüche. Denn dies kann zum Zeitpunkt der Nachfrage auch korrekt gewesen sein. Das hindert den Erzeuger aber nicht, nach diesem Zeitpunkt sein Geschäftsfeld zu erweitern.
Wenn Sie ein Produkt exklusiv vermarkten möchten, könnte zu dem Kaufvertrag eine Zusatzvereinbarung...