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Frage und Antwort

Falsche Internetadresse gedruckt

Wir haben unseren Betrieb in einem Bildband auf einer Seite präsentiert. Das hat knapp 1000 € netto gekostet. Folgendes Problem ist aufgetreten: Beim Abdruck unserer Homepage hat sich ein Fehler eingeschlichen: www.hof-mustermann-de, also vor dem „de“ ist nun ein Strich anstatt eines Punktes. Dieser Fehler bestand schon in der Version, die wir vom Autor zum Korrekturlesen erhalten haben. Ich habe dieses am Telefon mündlich mit ihm korrigiert und dann per E-Mail eine neue Version erhalten, in der dieser Fehler korrigiert war. Ich habe für diese korrigierte Seite die Druckfreigabe erteilt. Wir finden diesen Fehler ziemlich ärgerlich, zumal die Werbung sehr teuer war und weil es einfach unprofessionell aussieht. Können wir eine Entschädigung verlangen, beispielsweise indem wir die noch restliche Zahlung von 25 % einbehalten?

(Bildquelle: HofDirekt)

Wenn eine Ware fehlerhaft ist, greifen die Regeln der Sachmängelhaftung. Der Abdruck einer falschen Internetadresse oder in Ihrem Fall eines falschen Zeichens in einer Internetadresse kann grundsätzlich als Mangel angesehen werden. Ein Mangel heißt im „Juristendeutsch“: Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit – also, wenn die Sache nicht so ist wie bestellt und gewollt. Wenn der Verlag einen vor Druckfreigabe monierten Fehler nicht korrigiert, liegt ein Mangel vor. Nach den ­gesetzlichen Vorschriften können Sie hier Nachbesserung oder Minderung verlangen. Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wird...

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