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Frage und Antwort

Eierlikör mit Obstbrand?

Wir stellen unter anderem Eierlikör mit Obstbränden her, zum Beispiel mit Williams-Christ-Birnenbrand, Pflaumen- und Kirschwasser oder Waldhimbeergeist. In allen Produkten wird Kondensmilch und Zucker verarbeitet. Dürfen wir das Produkt beispielsweise Eierlikör mit Kirschwasser nennen?

Eierlikör darf auch mit Obstbrand hergestellt werden. Deren Kennzeichnung ist nicht erforderlich, aber für Kunden oft ein Kaufargument. (Bildquelle: F. Schildmann)

Der Spirituosen-Verordnung (VO (EG) Nr. 2019/787) ist Eierlikör spezifiziert. Gemäß gesetzlicher Definition enthält ein Eierlikör mindestens 150 g Zucker oder Honig/l (ausgedrückt als Invertzucker), mindestens 140 g reines Eigelb/l Eierlikör, Alkohol, Eiweiß und gegebenenfalls Milcherzeugnisse oder Aromastoffe. Der Alkoholgehalt beträgt mindestens 14 % vol. Bei dem verwendeten Alkohol muss es sich um einen Ethylalkohol oder ein Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs, einer Spirituose oder einer Kombination daraus handeln. Darunter fallen auch die von Ihnen genannten Obstbrände.

Erfüllt Ihr Likör alle genannten Vorgaben, dürfen Sie ihn als „Eierlikör“ bezeichnen. Auch die Verwendung von Obstbränden ist zulässig. Eine spezielle Kennzeichnung der verwendeten Obstbrände ist nicht zwingend erforderlich, wird aber von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern geschätzt. Aufgrund des Zusatzes von Kondensmilch muss bei Ihrem Eierlikör zudem das Allergen „Milch“ ausgewiesen werden. Achten Sie bei der Kennzeichnung auf die weiteren Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO (EG) Nr. 1169/2011). So sind neben der Verkehrsbezeichnung, dem Alkoholgehalt, der Füllmenge und der Anschrift des Herstellers auch zugesetzte Aroma- und Farbstoffe sowie eine Loskennzeichnung anzugeben.

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