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Frage und Antwort

Brauchen wir eine Gaststättenkonzession?

Wir haben einen etwa 50 m² großen Raum, den wir zu einem Gastraum herrichten möchten. Wir haben zwei Möglichkeiten: 1. Ein Hofcafé für angemeldete Busse mit Likörprobe, Kaffee und Kuchen oder Brotzeit. Brauchen wir dafür eine Gaststättenkonzession? 2. Der Raum wird an Gesellschaften vermietet, die für Verpflegung selbst zuständig wären. Wie sieht es dann mit der Konzession aus, wenn die Gäste für Speisen und Getränke selbst sorgen bzw. wenn die Gäste nur für die Speisen sorgen, die Getränke aber von uns stammen? Brauchen wir für beide Vorhaben getrennte Toiletten? Wie viele Toiletten sind erforderlich?

(Bildquelle: HofDirekt)

Wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession). Diese ist nicht erforderlich, wenn Sie nur Kaffee und Kuchen ohne Likör oder andere alkoholische Getränke ­anbieten.

Wenn Sie lediglich einen Raum vermieten, benötigen Sie ebenfalls keine Gaststättenerlaubnis, solange von Ihnen keine Speisen und alkoholische Getränke...

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