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Frage und Antwort

BG-Beiträge zweimal zahlen?

Wir bewirtschaften einen Hof in Nordrhein-Westfalen, daneben führen wir ein Café mit 80 Sitzplätzen. Einmal zahlen wir Beiträge an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) für den Betrieb, zum anderen für das Café an die BG Nahrungsmittel. Jetzt habe ich gehört, dass andere Betriebe etwa mit Direktvermarktung nur einen Beitrag an die Landwirtschaftliche BG zahlen. Wo genau ist dies geregelt?

(Bildquelle: HofDirekt)

Grundsätzlich handelt es sich bei der Landwirtschaft und dem Bauernhof­café um zwei unter­schiedliche Unternehmen. Dies hat zur Folge, dass im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung auch zwei Berufsgenossenschaften zuständig sind.

Von diesem Grundsatz gibt es dann eine Ausnahme, wenn das Bauernhofcafé als Nebenunter­nehmen zum...

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