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Frage und Antwort

Belege immer ausgeben?

Wir möchten unseren Kunden beim Einkauf im Hofladen oder auf dem Wochenmarkt nur noch auf Wunsch einen Bon aushändigen. Nun habe ich gehört, es bestünde eine „Beleg­erteilungspflicht“. Im örtlichen Einzelhandel wird aber auch nicht immer der Bon heraus­gegeben. Wie ist die Rechtslage?

(Bildquelle: M. Kofoth)

Die Belegausgabepflicht gilt ab dem 1. Januar 2020, und zwar für alle Geschäftsvorfälle, die mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst werden. Das regelt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, kurz Kassengesetz.Was auf dem Bon –
Gesamtbetrag bis 250 € – stehen muss, regelt die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) sowie die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Danach gehören folgende Angaben auf den Beleg:
- Name und Anschrift des...

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